Die ersten Handgriffe im Haus
Bleiben Sie ruhig und tun Sie nur das Nötige.
Betätigen Sie keinen Lichtschalter, drücken Sie keine Klingel und stecken Sie keinen Stecker ein oder aus. Schon ein kleiner Funke kann ein Gas-Luft-Gemisch entzünden. Auch Telefon, Feuerzeug und Kerze bleiben im Haus unbenutzt, und niemand raucht. Das gilt auch dann, wenn der Geruch nur schwach ist.
Schließen Sie den Gashahn oder die Hauptabsperreinrichtung, wenn möglich, und nur dann, wenn Sie ihn ohne Umweg erreichen. Der Hahn sitzt meist am Gaszähler oder am Hausanschluss. Der Hebel steht danach quer zur Leitung. Müssten Sie dafür erst durch einen Raum mit starkem Geruch gehen, lassen Sie den Hahn und verlassen das Haus, denn Ihre eigene Sicherheit geht vor.
Warnen, verlassen, von draußen anrufen
- Alle Mitbewohner müssen davon erfahren, bevor Sie das Haus verlassen.
- Das geht vor allem anderen. Warnen Sie mit lauten Rufen oder Klopfen an Türen, ohne etwas zu schalten. Kinder, ältere Menschen und Haustiere nehmen Sie mit. Erst wenn alle informiert sind, verlassen Sie gemeinsam das Haus, und in dieser Reihenfolge: zuerst warnen, dann gehen.
- Gehen Sie ein ganzes Stück vom Haus weg und rufen Sie von dort an.
- Wählen Sie den Notruf des Gasversorgers, dessen Nummer auf der Gasrechnung oder am Zähler steht, oder die 112, wenn Sie die Nummer nicht zur Hand haben. Nennen Sie Adresse, Namen und was Sie bemerkt haben. Bleiben Sie draußen, bis die Einsatzkräfte das Haus freigeben.
- Laufende Geräte bleiben, wie sie sind, und niemand geht noch einmal zurück, um etwas zu holen.
- Auch die Therme wird nicht angefasst, denn jede Schalthandlung kann einen Funken auslösen. Warnen Sie Nachbarn in Reihenhaus oder Mehrfamilienhaus mit Zuruf von draußen, ohne an ihrer Klingel zu drücken. Das Haus bleibt unbetreten, bis der Versorger es freigibt.
Warum es keine Heizungsstörung ist
Gasgeruch hat mit einer Störung der Heizung zunächst nichts zu tun. Eine Gastherme meldet einen Fehler im Display, der Geruch dagegen entsteht, wenn irgendwo Gas austritt. Das kann an der Leitung, an einem Gasgerät oder an einer Verbindung liegen. Dort greift der Gasversorger ein, der Leitungen prüft und das Haus bei Bedarf sperrt.

Nach der Freigabe
Gibt der Versorger das Haus frei, bleibt die Gasanlage trotzdem tabu für Laien. Der Versorger prüft die Leitung bis zum Zähler, ein Installationsbetrieb den Rest im Haus. Gasgeräte nehmen Sie erst wieder in Betrieb, wenn Ihnen das ausdrücklich gesagt wird. Schreiben Sie auf, wo und wann der Geruch auftrat, damit die Prüfer gezielt suchen können.
Bei Frost kommt ein zweites Problem dazu, denn Fenster und Türen mussten offen bleiben. Die Räume kühlen schnell aus, und Leitungen sind dann gefährdet. Sobald das Haus wieder betreten werden darf, schließen Sie Fenster und halten Türen zu Räumen mit Leitungen offen. Mehr dazu beschreibt Heizung fällt bei Frost aus mit den ersten Schritten.
Zeigt nur das Display einen Fehler, passt eine Gastherme Störung zur Lage. Dann kann ein Heizungsbetrieb aus der Region für Sie vermittelt werden. Halten Sie dann Adresse, Gerätetyp, Störcode und Manometerwert bereit. Wichtig bleibt die Reihenfolge: zuerst der Gasversorger, danach der Heizungsbetrieb, nie beides gleichzeitig. Wer unsicher ist, ob es nach Gas riecht, behandelt es wie Gas.
Die Reihenfolge im Überblick
- Keine Schalter, keine Klingel, kein offenes Feuer, nicht rauchen.
- Fenster und Türen öffnen, Gashahn zudrehen, wenn Sie ihn erreichen.
- Alle Mitbewohner warnen, dann das Haus gemeinsam verlassen.
- Von draußen den Gasnotruf oder die 112 wählen.
- Erst nach Freigabe den Heizungsbetrieb wegen der Therme rufen.
